Die Stichwörter sind alphabetisch sortiert, folgende Stichwörter finden Sie hier: Bitte scrollen Sie zum jeweiligen Stichwort, da die Kurzauflistung nicht mit den Stichwörtern verlinkt ist. - Daten
- Klausurenkurs
- Kurs I und II
- Kursbeginn und Kündigung
- Kursbeginn zu einem späteren Zeitpunkt
- Kursdauer
- Kursferien
- Kursunterlagen
- Kursunterlagen vorab (s. Kursunterlagen)
- Kursunterlagen erwerben (s. Kursunterlagen)
- Kündigung
- Kündigung für einen bestimmten Zeitraum (s. Kündigung)
- Rechtsgebiete einzeln belegen
- Reduzierung der Kursgebühren
- Ruhenlassen des Vertrages (s. Kündigung)
- Splitten des Kurses (s. Rechtsgebiete einzeln belegen)
- Telefonische Erreichbarkeit
- Wiederholung
- Zeitplanung
Postanschrift: Juristisches Repetitorium hemmer RA Andreas Geron Dreifaltigkeitsweg 49 53489 Sinzig (Postsendungen bitte ausschließlich an diese Adresse richten.) Telefon: 02642-6144 (stets Anrufbeantworter; wir rufen zurück) Fax: 02642-6144 Die Klausuren werden nicht unter Aufsicht geschrieben, sondern von Ihnen zu Hause gelöst. Dabei ist es sinnvoll, wenn Sie sich hierzu Klausurbedingungen schaffen, d.h. Störungen vermeiden, den vorgegebenen Zeitrahmen nicht überschreiten und nur die zugelassenen Hilfsmittel benutzen. Nur so haben Sie ein optimales Training und eine aussagekräftige Rückmeldung, wo Ihre Stärken und Schwächen im Klausurschreiben liegen. Die Klausuren werden im Kurs abgegeben und abgeholt, eine Zusendung ist weder per Post noch per E-Mail möglich. Zur Vorbereitung auf das Zweite Examen bieten wir einen Klausurenkurs im Postversand an. Hier werden die Klausuren wöchentlich zugesandt. Dieser Kurs ist leider aus steuerrechtlichen Gründen generell nicht ohne Korrektur buchbar. Bei den Hauptkursen I und II handelt es sich um inhaltsgleiche Kurse. Die römischen Zahlen dienen lediglich der internen Numerierung. Der zeitversetzte Beginn um jeweils ca. ein halbes Jahr ermöglicht Ihnen die individuelle Planung.
Die Kündigung ist immer bis zum 25. des Monats zum Monatsende möglich. Bitte geben Sie bei der Kündigung Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie den entsprechenden Kurs an.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ggf. muss die rechtzeitige Kündigung nachgewiesen werden.
Am Besten senden Sie die Kündigung per E-Mail oder als Einwurfeinschreiben (bitte kein Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein!). Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
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Kursbeginn zu einem späteren Zeitpunkt Wenn Sie nicht zu Kursbeginn am Kurs teilnehmen können, sei es, weil Sie noch ein Praktikum absolvieren oder sich im Ausland aufhalten, ist dies kein Problem.
Sie haben drei Möglichkeiten, die versäumten Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten:
1. Sie erhalten nach Absprache mit uns die Kursunterlagen der bisher versäumten Stunden zur häuslichen Bearbeitung, sobald Sie die erste Veranstaltung regulär besuchen.
2. Sie besuchen die versäumten Unterrichtseinheiten in dem Kurs, der zeitversetzt ca. ein halbes Jahr später beginnt, so dass Sie für einige Zeit doppelt so viel Unterricht haben.
3. Sie besuchen das anfangs versäumte im Folgekurs ein Jahr später.
So können Sie die für Sie am besten geeignete Möglichkeit wählen, gerne beraten Sie auch unsere Kursleiter vor Ort individuell. Unsere Kurse zur Examensvorbereitung sind auf ein Jahr konzipiert. Diese Zeit ist notwendig, um den examensrelevanten Stoff gründlich zu erarbeiten. Unsere Kurse pausieren wie folgt: - an Weihnachten zwei Wochen - in der Woche, in die der Ostermontag fällt - in der Woche, in die der Pfingstmontag fällt - zwei Wochen im Sommer - eine Woche im Herbst Die Kursferien im Sommer und Herbst können aus planungstechnischen Gründen erst im Laufe des Kurses festgelegt werden. Sobald sie feststehen, werden sie den Teilnehmern umgehend bekannt gegeben. Unsere Kursunterlagen werden laufend bearbeitet, sind also jeweils auf aktuellstem Stand. Sie sind fester Bestandteil unserer Kurse und generell nicht vorab oder außerhalb unserer Kurse erhältlich. Die Kündigung ist jederzeit zum 25. eines Monats für den Folgemonat möglich. Hierzu genügt eine formlose Mitteilung per Post oder E-Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des entsprechenden Kurses. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich. siehe: "Kursbeginn zu einem späteren Zeitpunkt"
Rechtsgebiete einzeln belegen Das Belegen einzelner Rechtsgebiete ist regulär nicht vorgesehen, jedoch nach individueller Absprache im Einzelfall möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Ort bei den Kursleitern, im Büro können hierzu keine Informationen erteilt werden. Es ist zu beachten, dass in einigen Kursen jeweils das Öffentliche Recht und das Strafrecht nur zusammen buchbar sind. -
Reduzierung der Kursgebühren Nach Besuch unseres Kurses zur Vorbereitung auf das Erste Examen können Sie alle Folgekurse (Crashkurse, Assessorkurse) zu vergünstigen Gebühren besuchen. Den Klausurenkurs für das Erste Examen können Sie während der Dauer Ihres Hauptkursvertrages sogar kostenfrei besuchen. -
Telefonische Erreichbarkeit Unter der Telefonnummer 02642-6144 haben wir einen Anrufbeantworter geschaltet, da wir nicht ständig persönlich erreichbar sein können. Vorrangig ist die Kontaktaufnahme per E-Mail. Nach Besuch des kompletten Kurses haben Sie die Möglichkeit, den Kurs zum halben Preis zu wiederholen. Wir empfehlen, nach dem Besuch unseres Kurses noch ca. ein halbes Jahr für die Wiederholung und Nachbearbeitung einzuplanen, mit dem Kurs also ca. 1,5 Jahre vor dem geplanten Examenstermin zu beginnen. Bei intensiver Nachbereitung und Wiederholung ist es selbstverständlich auch möglich, unmittelbar im Anschluss an den Besuch des kompletten Kurses ins Examen zu gehen.
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