Hauptkurs Erlangen 2009 II
Kursplan [PDF] :  Kursplan downloaden
Probehören : jederzeit in den laufenden Kursen möglich
Infoveranstaltung : für Interessenten unseres Hauptkurs 2009 II ab September

RA Michael Grieger, ihr Kursleiter im Öffentlichen Recht, informiert Sie über den Ablauf und Inhalt unseres Kurses und steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Jeder Anwesende erhält kostenlos einen
- Auszug aus dem Kursprogramm,
- ein Skript seiner Wahl aus unserer Reihe „Intelligentes Lernen“
- sowie eine Ausgabe der Life & LAW.

Zusätzlich werden unter den Teilnehmern 4 x je 3 Monate
im Hauptkurs 2009 II verlost !!!

INFOTERMIN:

09. Juli 2009, 18:30 Uhr
in unserem Kursraum im Bayreuther-Haus, Rathsberger Str. 20, Erlangen



Kurszeiten : Montag und Donnerstag von 9:15 - 13:15 Uhr
Klausurenkurs: Donnerstag von 18.30 – ca. 20:00 Uhr
Kursbeginn : Montag, den 07.09.2009, 9:15 Uhr
ein Quereinstieg ist jederzeit möglich
letzter Kurstag: Donnerstag, 19.08.2010
Kursort : Bayreuther Haus
Rathsberger Straße 20
91054 Erlangen
Kursleiter : RA Michael Grieger; RA Michael Tyroller
Kursfrei : Weihnachten: Achtung Änderung!
24.12.2009 bis einschließlich 06.01.2010
Ostern: 05.04.2010 bis einschließlich 08.04.2010
Pfingsten: 24.05.2010 bis einschließlich 27.05.2010
sowie an allen gesetzlichen Feiertagen
Kündigung : Die Teilnahme am Kurs kann monatlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Hemmer-Zentrale gekündigt werden. Dies gilt gleichzeitig als Widerruf der Einzugsermächtigung.
Kursgebühren : Die Kursgebühr beträgt 140,- EUR monatlich
alle drei Rechtsgebiete komplett, sowie Klausurenkurs, monatliche Zeitschrift Life&LAW und 12 Hemmer-Verlagsprodukte inklusive

Die Kursgebühr ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig und wird dann abgebucht. Dazu erteile ich untenstehende Einzugsermächtigung
Kontakt-Adresse : Kontakt
Juristisches Repetitorium hemmer
Mergentheimer Straße 44

97082 Würzburg

Tel: 09 31 / 797 82-30
Fax: 09 31 / 797 82-34
E-Mail : erlangen@hemmer.de
  




 
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Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zum Lebenspartnerschaftsrecht zurück
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